Arbeiten nicht mehr möglich?

Viel­leicht machen Sie sich Gedan­ken dar­über, wie lan­ge Sie Ihre Arbeit noch schaf­fen. Sind Sie schon lan­ge krank­ge­schrie­ben? Droht Ihre Fir­ma mit Ent­las­sung? Besteht die Gefahr, dass Ihr Kran­ken­geld bald aus­läuft? Wis­sen Sie, was dann kommt?

Selbst aktiv werden

Man­che Reha-​Patienten glau­ben: Im Fal­le eines Fal­les wird sich schon irgend­ei­ne offi­zi­el­le Stel­le dar­um küm­mern, was aus mir wird. Das ist lei­der falsch. Sie müs­sen selbst aktiv wer­den, sonst dro­hen Ihnen Nachteile.

Sozialpädagogen helfen

Glück­li­cher­wei­se fin­den Sie in der Reha­ein­rich­tung Sozi­al­päd­ago­gen. Die­se Mit­ar­bei­ter ken­nen sich mit den beruf­li­chen, finan­zi­el­len und recht­li­chen Fra­gen sehr gut aus und kön­nen Sie bera­ten. Die Sozi­al­päd­ago­gen sind nicht bei der Ren­ten­ver­si­che­rung oder irgend­ei­ner Behör­de ange­stellt, son­dern bei der Reha­ein­rich­tung. Sie unter­lie­gen der Schwei­ge­pflicht wie alle ande­ren Mit­ar­bei­ter auch.

Eine Sozi­al­päd­ago­gin erklärt, was ihre Auf­ga­ben sind.

Sozi­al­päd­ago­gen und Ärz­te kön­nen sich unter vie­len Beru­fen gar nichts vor­stel­len. Wie die Arbeit aus­sieht und wel­che Belas­tun­gen sie mit sich bringt, das müs­sen Sie erklä­ren. Brin­gen Sie Fotos von Ihrem Arbeits­platz mit, das kann die Erklä­rung erleich­tern. Auch hilf­reich: eine offi­zi­el­le Arbeits­platz­be­schrei­bung Ihres Arbeitgebers.

Diese Infos brauchen die Berater

Damit die Sozi­al­päd­ago­gen Sie gut bera­ten kön­nen, brau­chen sie fol­gen­de Infor­ma­tio­nen von Ihnen:

  • Anschrift Ihres Betriebs, Tele­fon­num­mer der Personalabteilung
  • Falls vor­han­den: Name und Tele­fon­num­mer des Betriebs­rats oder des Schwer­be­hin­der­ten­be­auf­trag­ten Ihres Betriebs
  • Name, Anschrift und Tele­fon­num­mer des Betriebsarztes
  • Bei wel­cher Berufs­ge­nos­sen­schaft und bei wel­cher Kran­ken­kas­se sind Sie versichert?
  • Wie lan­ge waren Sie in den letz­ten 12 Mona­ten krankgeschrieben?
  • Gibt es in Ihrem Betrieb ein beruf­li­ches Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (BEM)?
  • Hat einer Ihrer Ärz­te schon ein­mal gesagt, dass Sie mög­li­cher­wei­se Ihren Beruf nicht mehr aus­üben kön­nen? Hat er Ihnen irgend­wel­che Attes­te aus­ge­stellt, zum Bei­spiel dass Sie nicht mehr als 10 Kilo­gramm heben dür­fen? Falls ja: Bit­te zur Reha mitbringen!
  • Haben Sie einen Bescheid über den Grad der Behin­de­rung erhal­ten? Wenn ja: Bit­te zur Reha mitbringen!
  • Brin­gen Sie einen Lebens­lauf mit zur Reha.

Bit­te küm­mern Sie sich nicht erst in der letz­ten Woche um eine Bera­tung. Sagen Sie Ihrem Rehaarzt schon gleich bei der Auf­nah­me: „Ich möch­te einen Ter­min beim Sozialdienst.”

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Hilfe bei Problemen mit der Arbeit

Und das sagen die Chefärzte


Sei­te erstellt 2012, letz­te Aktua­li­sie­rung 18. Novem­ber 2020